Wegweisender BGH-Beschluss im Daimler-Dieselskandal

Veröffentlicht am 
28.1.2020
Mercedes

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Daimler-Dieselskandal einen wegweisenden Beschluss gefasst. Nach Auffassung der obersten deutschen Zivilrichter muss Daimler die Vorwürfe der Kläger stichhaltig widerlegen. Das Oberlandesgericht Celle muss nun ein Gutachten einholen, um zu prüfen, ob der Daimler-Konzern seinen Motor OM 651 mit einer illegalen Abschalteinrichtung manipuliert hat.

Verdacht auf Manipulation ist keine Spekulation

Das Gericht in Celle hatte den Antrag des Verbrauchers auf ein Gutachten zunächst als „Behauptung ins Blaue“ und bloße Spekulation abgetan. Der BGH hat dieser Auffassung widersprochen und erklärt, dass der Verbraucher schließlich überhaupt nicht wissen könne, wie genau eine solche Abschalteinrichtung funktioniere. Die vom Verbraucher vorgetragenen Anhaltspunkte genügen dabei völlig, um ein Sachverständigengutachten zu rechtfertigen. Ein Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist hierfür keine Voraussetzung.

Ein Paukenschlag für Daimler-Dieselverfahren

Dieser Beschluss stärkt die Rechte der Eigentümer von Diesel-Daimlern ganz erheblich. Bei einem begründeten Verdacht kann sich die Verteidigung des Daimler-Konzerns künftig nicht mehr hinter fadenscheinigen Argumenten verschanzen, welche auf eine bloße Diskreditierung des Aufklärungsinteresses zielen. Vielmehr wird sie sich mit einigen unangenehmen Tatsachen auseinanderzusetzen haben, welche in den zahlreichen, nun zu erwartenden Gutachten über die Diesel-Daimler zu Tage kommen werden.

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ts


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