KBA bestätigt illegale Manipulationen von Daimler

Veröffentlicht am 
5.2.2021
Mercedes

Nächster Paukenschlag im Daimler Diesel-Skandal! Nach Informationen des Spiegel und des Bayerischen Rundfunks, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Widerspruch des Konzerns gegen die Rückrufbescheide abgelehnt. Für die Eigentümer betroffener Fahrzeuge haben sich damit die Chancen für erfolgreiche Klagen nochmal signifikant verbessert.

Rückrufe rechtens

Im Frühjahr 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt einen Mercedes Vito des Autobauers wegen “unzulässiger Abschalteinrichtung” zurückgerufen. Viele weitere Modelle folgten. Insgesamt sollen in Europa 1,5 Millionen, in Deutschland etwa 550.000 Fahrzeuge betroffen sein. Daimler wehrte sich gegen diese Rückrufe und legte Widerspruch ein. Diese sind nun vom Kraftfahrtbundesamt zurückgewiesen worden, wie das Bundesverkehrsministerium bestätigte.

Verkehrsministerium spricht von “Salami-Taktik”

Für Daimler wird die Luft im Diesel-Skandal immer dünner. Anstatt getäuschte Kunden angemessen zu entschädigen und den Abgas-Skandal hinter sich zu lassen, wehrt sich der Konzern mit allen juristischen Mitteln und Verzögerungstaktiken gegen die Vorwürfe – und leugnet mit Vehemenz das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung in seinen Fahrzeugen. Zugegeben wird nur, was nicht mehr geleugnet werden kann. In diesem Zusammenhang warf Bundesverkehrsminister Scheuer dem Stuttgarter Autobauer treffend eine “Salami-Taktik” vor.

KBA-Entscheidung “starkes Signal”

Der Zivilrechts-Experte Michael Heese sieht die KBA -Entscheidung als “starkes Signal” für laufende und künftige Zivilverfahren gegen den Konzern. Wörtlich sagte er: “Wenn die zuständige Fachbehörde mehrfach geprüft hat, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und das so bestätigt hat, dann ist das ein starkes Signal. Das werden Zivilrichter natürlich auch in ihrem Meinungsbildungsprozess berücksichtigen.”

Betroffene Kunden sollten handeln

Betroffenen Kunden wird geraten, sich zeitnah zu den juristischen Möglichkeiten und dem möglichen Schadensersatz beraten zu lassen. “Für Rechtsschutzversicherte ist so ein Verfahren gegen Daimler – außer einer möglichen Selbstbeteiligung – grundsätzlich kostenlos und mit nur sehr geringem Aufwand verbunden", sagt Rechtsanwalt Jannis Staudt, der langjährige Erfahrung im Bereich der Diesel-Klagen hat.

ts


Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.

Zur kostenlosen Erstberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Das hat nicht geklappt. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, oder melden Sie sich direkt bei uns.